Fastnacht und Gesundheit: Wie schützt man sich vor Schadstoffen in Berlinern, Krapfen und Co.? Neben Schminke und Kostümen können auch Fastnachtsleckereien wie Berliner, Krapfen und Kreppel mit Schadstoffen belastet sein. Doch wie schützt man sich vor diesen unsichtbaren Gefahren? Eine Möglichkeit ist, nur Produkte von vertrauenswürdigen Herstellern zu kaufen und auf eine korrekte Deklaration zu achten. Verbraucherschutzministerien wie in Baden-Württemberg können durch Produktkontrollen zusätzlich für mehr Sicherheit sorgen.
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Fastnacht ohne Risiko? Acrylamid in fast der Hälfte der untersuchten Krapfen und Berliner gefunden
Obwohl Fasching, Karneval und Fastnacht ausgelassene Festtage sind, die von vielen gefeiert werden, sind die fettgebackenen Spezialitäten wie Fasnetsküchle, Berliner und Quarkbällchen nicht ohne Risiko. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart untersucht diese Produkte regelmäßig auf Acrylamid, eine möglicherweise krebserregende Substanz, die sich bei der Herstellung von stärkehaltigen Lebensmitteln bilden kann.
Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg gibt Entwarnung für frittiertes Hefegebäck: Die Ergebnisse der letzten Jahre und aktuellen Analysen zeigen, dass Acrylamid in diesen Produkten kein großes Risiko darstellt. Trotzdem wurden in 40 Prozent der untersuchten Proben von Berlinern und ähnlichen Produkten aus Bäckereien und Supermärkten Acrylamid nachgewiesen. Das zeigt, dass Verbraucher weiterhin aufmerksam sein müssen, wenn sie frittiertes Hefegebäck konsumieren.
In den meisten getesteten Berlinern und Faschingsgebäcken wurde bei den jüngsten Analysen nur eine geringe Menge an Acrylamid festgestellt. Die gemessenen Werte lagen deutlich unter dem EU-weit gültigen Richtwert von 300 µg/kg.
Die Expertinnen des CVUA Stuttgart raten dazu, bei der Zubereitung von frittiertem Hefegebäck auf frisches und krümelloses Frittierfett zu achten und es nicht über 175 °C zu erhitzen.
Der Minister hat erklärt, dass die Ergebnisse der Untersuchungen von Gebäcken, die problematische trans-Fettsäuren enthalten, äußerst zufriedenstellend sind. Im vergangenen Jahr lagen alle 37 untersuchten Proben unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert von zwei Prozent, bezogen auf den Fettanteil. Auch die diesjährigen Untersuchungen laufen reibungslos und bisher sind alle Ergebnisse unauffällig.
Viele Menschen bevorzugen alkoholfreie Getränke? Aber wie viel Alkohol steckt wirklich in diesen Getränken?
Immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst gegen Alkohol und greifen bei Feiern und Festen zu alkoholfreien Alternativen wie zum Beispiel alkoholfreiem Sekt. Dieser wird auf Basis von alkoholfreiem Wein hergestellt und ist oft schäumend und aromatisiert. Eine aktuelle Untersuchung hat nun gezeigt, dass keines der 58 getesteten Getränke die gesetzliche Grenze von 0,5 Volumenprozent Alkohol überschritten hat. Mehr als zwei Drittel der Proben wiesen sogar einen Alkoholgehalt von weniger als 0,1 Volumenprozent auf, was zeigt, dass alkoholfreier Sekt eine echte Alternative zu herkömmlichem Sekt ist.
Gefährliche Stoffe in Karnevalskostümen: Das Risiko unterschätzt?
Faschingskostüme auf dem Prüfstand: Ministerium warnt vor gesundheitsgefährdenden Stoffen. Bunte Faschingskostüme gehören zum Karneval wie Kamelle und Konfetti. Doch sie können auch gesundheitsschädliche Substanzen enthalten, warnt das zuständige Ministerium. Experten prüfen daher intensiv auf verbotene und noch nicht reglementierte Stoffe, die Allergien oder sogar Krebs auslösen können. Dabei wurden bei einigen Untersuchungen Verstöße gegen die geltenden Vorschriften festgestellt.
In einer Untersuchung wurde festgestellt, dass eine rote Perücke einen besorgniserregenden Gehalt an 4-Methyl-m-Phenylendiamin aufweist, ein bekannter krebserregender und erbgutverändernder Stoff. Dies stellt ein ernsthaftes Risiko für den Verbraucher dar. Leider wurden auch in sieben von 20 untersuchten Proben sensibilisierende 1,4-Phenylendiamine gefunden, die häufig in saisonalen Produkten wie Faschingskostümen vorkommen.
Sensibilisierend wirkende Substanzen können eine allergische Reaktion auslösen, wenn sie das Immunsystem des Körpers dazu bringen, Antikörper gegen bestimmte Allergene zu bilden. Die Exposition gegenüber diesen Substanzen kann zu einer Sensibilisierung des Körpers führen, was bedeutet, dass das Immunsystem empfindlicher auf die Allergene reagiert. Beispiele für sensibilisierende Substanzen sind Pollen, Tierhaare, Schimmelpilze und Lebensmittel wie Nüsse und Eier.
Vorsicht ist geboten, wenn es um den Umgang mit Phenylendiaminen geht. Diese Verbindungen können schwere allergische Reaktionen und Hautkrankheiten verursachen und sind auch als Blutgifte bekannt. Wenn sie der Luft ausgesetzt sind, verfärben sie sich dunkel und sind nur teilweise in Wasser löslich. Allerdings lösen sie sich leicht in Alkohol und Ether, was ihre Handhabung zu einem Risiko macht. Anilin, ein ähnlicher Stoff, kann ebenfalls Leberschäden und Zyanose verursachen.
Derzeit gibt es noch keine gesetzlichen Vorgaben, aber es ist die Pflicht des Herstellers, bei der Produktion solcher Erzeugnisse darauf zu achten, dass keine Stoffe enthalten sind, die gesundheitliche Auswirkungen auf die Verbraucher haben könnten. Die Verantwortung des Herstellers besteht darin, die Sorgfaltspflicht einzuhalten, um die Sicherheit der Konsumenten zu gewährleisten.
Um das Risiko einer Infektion zu minimieren, ist es ratsam, direkten Hautkontakt mit dem Faschingskostüm zu vermeiden. Hierfür kann man beispielsweise ein T-Shirt und eine Strumpfhose unter dem Kostüm tragen. So kann man auch bedenkenlos mit anderen Feiernden interagieren und muss sich keine Sorgen machen.
Gefährliche Zusatzstoffe in Karnevalsutensilien
Wenn es um Faschingsdekoration geht, dürfen Servietten und Luftballons nicht fehlen. Doch wie sicher sind diese Produkte für den Verbraucher? Das CVUA Stuttgart hat umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und dabei 12 Servietten wegen ihres Ausblutverhaltens oder unerwünschter Stoffe beanstandet. Zwar besteht keine unmittelbare Gesundheitsgefahr, dennoch zeigen die Untersuchungen, dass Servietten mit geringerer Belastung produziert werden können. Für eine unbedenkliche Nutzung sollten Verbraucher auf solche Produkte zurückgreifen.
Die jährlichen Untersuchungen bei Luftballons konzentrieren sich auf Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe. Nitrosamine gelten als krebserregend, und nitrosierbare Stoffe sind ihre Vorstufen. Nach der letzten Faschingssaison wurden acht Proben untersucht, und bei drei davon wurden Nitrosamine und/oder nitrosierbare Stoffe nahe am oder über dem Grenzwert gefunden. Die Ergebnisse zeigen, dass Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe ein wichtiges Thema bleiben, das weiterhin im Fokus der Untersuchungen stehen sollte.
Schädliche Stoffe in Fastnachts-Schminke: Tiger Schminke mit 2-Naphthol, verbotene Substanzen in gelber Clownschminke und Schminkstifte mit Rhodamin B ? wie gefährlich sind diese Produkte für die Verbraucher?
Für viele gehört das Schminken zu Fasching einfach dazu. Doch wie unbedenklich sind die bunten Farben für die Haut? Im letzten Jahr wurden zahlreiche Schminkstifte und Schminksets auf verbotene Stoffe und nicht zugelassene Farbstoffe untersucht. Die meisten Produkte schnitten dabei positiv ab, doch auch in diesem Jahr stehen wieder 33 Packungen auf dem Prüfstand.
Gefährlicher Inhaltsstoff: 2-Naphthol in Tiger-Schminke entdeckt
Die Faschingszeit ist die Zeit der Kostüme und Verkleidungen, die oft auch mit Schminke verbunden sind. Doch nicht alle Schminksets sind unbedenklich, wie Untersuchungen zeigen. In einem Fall wurde der verbotene Stoff 2-Naphthol in einer Probe von Tiger-Schminke nachgewiesen, während in einem anderen Set ein Farbstoff verwendet wurde, der nicht für Schleimhäute zugelassen ist. Verbraucher sollten daher beim Kauf von Schminksets auf die Inhaltsstoffe achten und Produkte wählen, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Das Schminkset „Tiger“ wurde auf das Vorhandensein des verbotenen Stoffs 2-Naphthol untersucht, und es wurde festgestellt, dass das Produkt diesen Stoff tatsächlich enthält. Obwohl das Ministerium erklärt hat, dass die Verwendung des Produkts keine unmittelbare Gesundheitsgefahr darstellt, muss die Person, die für das Produkt verantwortlich ist, beweisen, dass die Menge des gefundenen 2-Naphthols in den betroffenen Produkten unvermeidbar ist. In ähnlicher Weise wurde in dem Schminkset „Clown“ ein gelber Farbstoff verwendet, der nicht für die Anwendung auf Schleimhäuten wie den Augen zugelassen ist und somit ein potenzielles Gesundheitsrisiko darstellt.
Gesundheitsgefährdung durch Rhodamin B in Faschingsschminke: Behörden mahnen zur Vorsicht
Eine Untersuchung von Faschingsschminken hat ergeben, dass in einem Set neonfarbener Schminkstifte der verbotene rote Farbstoff Rhodamin B in der pinken Farbe enthalten ist. Rhodamin B wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als potenziell erbgutverändernd (genotoxisch) und krebserregend (kanzerogen) eingestuft. Da diese Schminkstifte am Auge verwendet werden, besteht ein hohes Risiko für die Gesundheit der Anwender. Es ist daher dringend notwendig, die Verwendung dieser Schminkstifte zu unterlassen, um das Risiko von gesundheitlichen Schäden zu minimieren.
Wenn Sie vorhaben, sich für eine Party zu schminken, kann es hilfreich sein, vorher eine fetthaltige Creme aufzutragen. Dadurch wird es einfacher, die Farben später zu entfernen. Allerdings sollten Sie die Anwendungsempfehlungen der Hersteller beachten, insbesondere wenn es um die Verwendung in der Nähe der Augen geht. Diese Empfehlungen sind normalerweise auf der Rückseite der Verpackung zu finden.