BGH-Urteil: Google muss umstrittene Inhalte auslisten

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Ein kürzlich erfolgtes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) betrifft ein Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google. Die Kläger forderten von Google, bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen zu zeigen und die Verwendung der Artikel-Fotos als Vorschaubilder einzustellen. Diese Artikel wurden auf einer US-amerikanischen Webseite veröffentlicht und kritisierten das Anlagemodell der Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, für die der Kläger verantwortlich war oder an denen er beteiligt war. Die Klägerin, seine Lebensgefährtin und Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls Gegenstand der kritischen Berichterstattung. Die Betreiberin der Webseite stand unter dem Verdacht, Unternehmen erpresst zu haben.

Rückblick auf den bisherigen Prozessverlauf

In einer aktuellen Gerichtsentscheidung ging es um ein Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst Google, über das der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat. Die Kläger forderten Google auf, bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen aufzulisten und die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder einzustellen. Die Artikel waren auf einer US-amerikanischen Webseite erschienen und enthielten kritische Beiträge zum Anlagemodell von Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, für die der Kläger verantwortlich war oder an denen er beteiligt war. Die Klägerin, Prokuristin einer dieser Gesellschaften, wurde ebenfalls Gegenstand der kritischen Berichterstattung. Die Betreiberin der Webseite war wegen mutmaßlicher Erpressung von Unternehmen negativ in den Medien erwähnt worden.

Google-Auslistungsbegehren: BGH spricht sich teilweise aus

In einigen Artikeln bestätigte der BGH die Entscheidungen der Vorinstanzen. Der Kläger konnte in einem Fall keinen Bezug zu seiner Person herstellen, und bei den beiden anderen Artikeln erbrachten die Kläger keinen ausreichenden Nachweis für die offensichtliche Unrichtigkeit der enthaltenen Informationen.

Die Revision der Kläger hatte in Bezug auf die Vorschaubilder Erfolg. Der BGH verpflichtete Google dazu, die beanstandeten Vorschaubilder aus der Suchergebnisliste zu entfernen. Die Anzeige der nicht aussagekräftigen Klägerfotos als isolierte Vorschaubilder ohne angemessenen Kontext wurde für ungerechtfertigt befunden.

Der Bundesgerichtshof traf eine Entscheidung, die den Klägern einen Teilerfolg bescherte. Zwar waren sie nicht in allen Punkten erfolgreich, jedoch wurde Google verpflichtet, die Vorschaubilder aus den Suchergebnissen zu entfernen. Dies gewährleistet einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kläger und verhindert eine Beeinträchtigung ihres öffentlichen Images durch nicht aussagekräftige Fotos.

Der BGH hat entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber bei rechtmäßigen Auslistungsanträgen eine Verantwortung tragen. Diese klare Feststellung schafft einen Präzedenzfall für den Datenschutz und die Meinungsfreiheit im Internet. Die Entscheidung wird voraussichtlich weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle in Zukunft haben und markiert einen wichtigen Schritt im Umgang mit kontroversen Inhalten im digitalen Zeitalter.

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