Die Bundesregierung plant ein Verbot von Ölheizungen in Deutschland. Ab dem Jahr 2026 wird es nicht mehr erlaubt sein, diese Heizungsart zu betreiben, wie der Bundeswirtschaftsminister bekannt gegeben hat. Es gibt bestimmte Einschränkungen, die beim Betrieb von Ölheizungen zu beachten sind. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Ölheizung: Weiterbetrieb oder Modernisierung? Eine Zukunftsperspektive.
Ab dem Jahr 2026 dürfen neue Gebäude nicht mehr mit Ölheizungen ausgestattet werden, es sei denn, es gibt keine alternativen Heizsysteme. Das Verbot gilt jedoch nicht für bestehende Gebäude, die bereits eine Ölheizung haben.
Austausch von Ölheizungen durch GEG vorgeschrieben
Durch das Betriebsverbot für Ölheizungen und veraltete Gasheizungen gemäß §72 des Gebäudeenergiegesetzes GEG soll der Energieverbrauch im Gebäudesektor reduziert werden, um die Energiewende voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.
Ölheizungen im Alter: Austausch nach 30 Jahren notwendig
Durch den Einsatz moderner Heizkessel wird die Umwelt geschont und der Verbrauch von Brennstoffen reduziert. Alte und ineffiziente Heizkessel sollten daher durch moderne Modelle ersetzt werden, um eine nachhaltige und klimafreundliche Energieversorgung zu gewährleisten. Eine neue Ölheizung darf 30 Jahre lang betrieben werden.
- Unveränderliche Temperatur-Ölheizung mit festem Kessel
- Ölheizungen im Einsatz seit über 30 Jahren.
Einschränkungen für bestehende Heizungsanlagen durch Hochwasserschutzgesetz
Ab dem 1. Januar 2018 unterliegen alle unterirdischen Heizöltankanlagen und oberirdischen Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Litern einer neuen Regelung. Wer eine bestehende Ölheizung in einem Überschwemmungsgebiet besitzt, muss innerhalb von fünf Jahren (bis zum 5. Januar 2023) Maßnahmen ergreifen, um seine Anlage hochwasserfest zu machen. Für andere Risikogebiete gilt eine Frist von 15 Jahren (bis zum 5. Januar 2033).
Die Ereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Hochwasser-Risikogebiete trotz Schutzbauten wie Deichen nicht vor Überflutungen geschützt sind. Ein Deichbruch kann dazu führen, dass auch Gebiete überflutet werden, die bislang als sicher galten, was die Notwendigkeit von Vorsichtsmaßnahmen und Evakuierungsplänen verdeutlicht.
Möchten Sie wissen, ob Ihre Anlage in einem Überschwemmungsgebiet oder einem Risikogebiet liegt? Dann empfehlen wir Ihnen, sich an die zuständige Behörde zu wenden. In vielen Fällen ist dies die Untere Wasserbehörde des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Alternativ kann in einigen Bundesländern auch das Amt für Umweltschutz Auskunft geben.
Sicherheitsvorkehrungen für die Heizölanlage bei Hochwasser treffen
Sicherheit geht vor: Schützen Sie Ihren Öltank vor Hochwasser
- Gebäudegestaltung für eine sichere Unterbringung von Öltanks
- Absicherung der Öltankanlage gegen das Aufschwimmen im Wasser.
Um eine Heizölanlage vor Schäden durch Hochwasser zu schützen, kann der Aufstellraum gegen eindringendes Wasser und den entstehenden Rückstau abgedichtet werden oder die Anlage kann in einem höher gelegenen Raum installiert werden. Es ist wichtig, hierbei entsprechende Vorschriften und Standards einzuhalten, um eine sichere Installation zu gewährleisten.
Sollte es nicht möglich sein, eine undichte Heizölanlage abzudichten oder umzuplatzieren, kann sie durch Verankern gegen Aufschwimmen gesichert werden. Hierfür werden spezielle Stahlbänder benötigt, die von einem erfahrenen Fachmann am Kellerboden befestigt werden müssen.
Notfalls dürfen Länder Grundstücksbesitzer enteignen
Um den Schutz vor Überschwemmungen zu erhöhen, soll ein neues Gesetz den Bau von Hochwasserschutzanlagen in Hochwassergebieten erleichtern. Hierfür können die Länder auf bestimmten Grundstücken ein Vorkaufs- und Enteignungsrecht ausüben, um notfalls Grundstücke für den Küsten- und Hochwasserschutz zu erwerben.